I./2.2, 1. Teil) (Ziff. II./.2.2. des Urteilsdispositivs); - der Schuldspruch wegen Pornografie, begangen in der Zeit zwischen ca. Januar 2013 und 8. Mai 2014 in ________ [Ort 1] durch Zugänglichmachen von pornografischen Aufnahmen (auf Internetportalen wie Chatroulette sowie Pornofilme) an unter 16-Jährige (Ziff. III./2. des Urteilsdispositivs); - der Schuldspruch wegen Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder, begangen in der Zeit zwischen ca. Januar 2013 und 8. Mai 2014 in ________ [Ort 1] (Ziff.