III./1. bis 3. und III./6. des Urteilsdispositivs), auf die Strafzumessung und auf den Kostenpunkt. Gemäss seinen an der Berufungsverhandlung gestellten Anträgen akzeptiert der Beschuldigte zudem auch die Schuldsprüche wegen Pornografie durch Zugänglichmachen von pornografischen Aufnahmen an unter 16-Jährige (Ziff. III./2. des Urteilsdispositivs) und wegen Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an