zu verurteilen 1. Zu gemeinnütziger Arbeit von 400 Stunden. Die Untersuchungshaft vom 8. Mai 2014 bis 3. Juli 2014 (57 Tage) sei im Umfang von 228 Stunden auf die Sanktion anzurechnen. 2. Zu gemeinnütziger Arbeit von 48 Stunden. Für den Fall der Nichtleistung der gemeinnützigen Arbeit sei die Busse auf CHF 1‘150.00 bzw. die Ersatzfreiheitsstrafe auf 12 Tage festzulegen.