b) A.________ freigesprochen worden ist, von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von ca. Januar 2013 bis am 8. Mai 2015 in ________ [Ort 1] durch Zugänglichmachen der unter Dispositivziffer II./2.1 9 erwähnten pornografischen 18 Aufnahmen an unter 16-Jährige (Dispositivziffer II./2.2); c) A.________ schuldig erklärt wurde