a) das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana, angeblich begangen in der Zeit zwischen ca. Januar 2013 und 20. September 2013 in ________ [Ort 1] und eventuell andernorts ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt worden ist (Dispositivziffer I.);