1. der Einstellung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana, angeblich begangen in der Zeit zwischen ca. Januar 2013 und 20.09.2013 in ________ [Ort 1] und evtl. anderswo; 2. des Freispruchs von der Anschuldigung der Pornographie, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von ca. Januar 2013 bis am 08.05.2013 in ________ [Ort 1] durch Zugänglichmachen von 18 pornographischen Aufnahmen mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen an unter 16-Jährige;