Er wird von H.________ zwar durchaus ein wenig impertinent befragt, von einer eigentlichen Drucksituation kann indessen keine Rede sein. Ebenso erscheint fraglich, ob die Aufnahme tatsächlich ohne Wissen und ohne die Einwilligung des Beschuldigten erfolgte. Die Frage, ob H.________ bei der Aufzeichnung des Gesprächs rechtswidrig handelte, kann indes letztlich offen bleiben. Als die Videoaufnahme aufgezeichnet wurde, hatte der fragliche Vorfall bereits stattgefunden.