3.4 Schliesslich wurde an der Berufungsverhandlung die von der Vorinstanz gestützt auf Art. 179bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) i.V.m. Art. 141 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 212.0) aus den Akten entfernte DVD mit der Kopie einer Videoaufnahme wieder zu den Akten genommen (pag. 1092). Bei dieser Videodatei handelt es sich um eine Aufnahme eines verhörsähnlichen Gesprächs zwischen H.________ und dem Beschuldigten, welches die angeklagten sexuelle Handlungen zwischen dem Beschuldigten und C.________ betrifft. Nach der übereinstimmenden Darstellung des Beschuldigten und von H._