5 3.2 Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz hingegen praxisgemäss ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 1088) sowie ein aktueller Leumundsbericht (pag. 1061 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. 3.3 Weiter wurde der Beschuldigte gestützt auf die jüngste bundesgerichtliche Rechtsprechung (Urteil des Bundesgerichts 6B_803/2015 vom 26. April 2017) an der Berufungsverhandlung erneut kurz einvernommen (pag. 1093/1095).