2. Berufung Gegen das Urteil vom 20. September 2016 meldeten sowohl A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) als auch die Staatsanwaltschaft form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 954/963, pag. 956). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 5. Januar 2017 (pag. 896 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft reichte am 11. Januar 2017 form- und fristgerecht ihre Berufungserklärung ein (pag. 1002 ff.). Die ebenfalls form- und fristgerechte Berufungserklärung des Beschuldigten datiert vom 3. Februar 2017 (pag. 1015/1016).