3 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die anteilmässige Gebühr um CHF 750.00. Die anteilmässigen reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 12‘912.80. IV. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ wird separat bestimmt. V. 1. Der A.________ mit Strafbefehl BM 11 15402 vom 12.10.2011 für eine Geldstrafe von 7 Tagessätzen zu je CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen.