2. Zu gemeinnütziger Arbeit von 48 Stunden. Für den Fall der Nichtleistung der gemeinnützigen Arbeit beträgt die Busse CHF 1‘150.00 bzw. die Ersatzfreiheitsstrafe 12 Tage. 3. Zur Bezahlung der Hälfte der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 10‘200.00 und Auslagen von CHF 3‘462.80, insgesamt bestimmt auf CHF 13‘662.80.