Er habe noch nie erlebt, dass bei einem Verfahren vor dem Obergericht des Kantons Bern die beschuldigte Person befragt worden wäre. Eventuell habe dies aber mit der eidgenössischen Strafprozessordnung geändert. In einem ähnlichen Fall habe die 1. Strafkammer des bernischen Obergerichts zudem im schriftlichen Verfahren entschieden. Dies zwar im Sinne