Einen Rückzug zu fingieren wäre eine elegante Lösung, jedoch stelle sich die Frage nach der Rechtsstaatlichkeit. Ein Nichteintreten hätte womöglich die Konsequenz, dass das Bundesgericht die Richtigkeit nicht mehr überprüfen könne, da es an einer Instruktion des Beschuldigten fehle. Es mangle an der Legitimation zur Überprüfung durch das Bundesgericht. Falsch wäre ein Rückzug auch