Anschliessend eröffnete die Kammer den Parteien ihren Beschluss und begründete diesen kurz mündlich. Die Kammer stellte die umgehende Zustellung der schriftlichen Begründung in Aussicht und nahm die Kostennote von Rechtsanwalt B.________, datierend vom 23. Februar 2018, zu den Akten. 3. Anträge betreffend Rückzugsfiktion Die Generalstaatsanwaltschaft stellte folgende Anträge: 1. Das Verfahren sei infolge Rückzugs der Berufung als erledigt abzuschreiben. 2. Das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) vom 7. Dezember 2016 sei als in Rechtskraft erwachsen zu erklären.