3 Angesichts dieser Umstände thematisierte die Kammer von Amtes wegen die Frage nach dem Rückzug der Berufung im Sinne von Art. 407 Abs. 1 Bst. c Schweizerische Strafprozessordnung (StPO; SR 311). Sie gewährte den Parteien hierzu das rechtliche Gehör (Anträge und Begründung siehe E. 3 und 5 hiernach). Anschliessend eröffnete die Kammer den Parteien ihren Beschluss und begründete diesen kurz mündlich.