teilte mit, er habe gestern mit einer Schwester des Beschuldigten telefonieren können. Sie habe mitgeteilt, die Familie habe seit rund zwei Monaten keinen Kontakt mehr mit dem Beschuldigten. Sie gehe davon aus, dass er sich im E.________ (Land) aufhalte (pag. 1105 f.). Vor diesem Hintergrund wurde die Hauptverhandlung abgebrochen und verfügt, dass der Termin für die neuerliche Verhandlung festgesetzt werde auf Freitag, 23. Februar 2018 und dass die Vorladung für den Beschuldigten im Amtsblatt des Kantons Bern publiziert werde. Die Publikation erfolgte im Amtsblatt Nr. ________ (pag.