2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten am 19. Dezember 2016 fristgerecht Berufung an (pag. 984). Die schriftliche Urteilsbegründung der Vorinstanz datiert vom 3. April 2017 (pag. 990 ff.) Am 24. April 2017 reichte die Verteidigung form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 1071 ff.). Darin beschränkte sie die Berufung auf die Schuldsprüche betreffend den Angriff vom 16. April 2013 und betreffend den Vorfall vom 22. März 2014, insbesondere dessen rechtliche Würdigung.