CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug widerrufen. Hingegen wurde der dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden vom 16. August 2012 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen. Die Verfahrenskosten für die Widerrufsverfahren, bestimmt auf CHF 900.00, wurden dem Beschuldigten auferlegt. Im Zivilpunkt wurde verfügt, dass aufgrund der unzureichenden Begründung die Zivilklage der C.________ AG (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin) auf den Zivilweg verwiesen werde. Für den Zivilpunkt wurden keine Kosten ausgeschieden.