Zudem wurde der Beschuldigte verurteilt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00 (bedingt, Probezeit 4 Jahre), zu einer Übertretungsbusse von CHF 450.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 5 Tage) sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 41‘049.90 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). Im Weiteren wurde der dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 10. Januar 2011 für eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 12. April 2012 für eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu