Die Untersuchungshaft von 26 Tagen wurde im Umfang von 26 Tagen auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. Zudem wurde der Beschuldigte verurteilt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00 (bedingt, Probezeit 4 Jahre), zu einer Übertretungsbusse von CHF 450.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 5 Tage) sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 41‘049.90 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung).