Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mehrfach begangen) zu einer Freiheitsstrafe von 34.5 Monaten. Davon sind 14 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 20.5 Monaten wurde der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 26 Tagen wurde im Umfang von 26 Tagen auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet.