Es rechtfertigt sich damit keine Ausscheidung von Verfahrenskosten zu Lasten des Kantons. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Verfahren wurden von der Vorinstanz auf CHF 1‘530.00 beziffert und setzen sich im Einzelnen aus Kosten für die Untersuchung (CHF 500.00), Kosten des Gerichts (CHF 1’000.00) und übrigen Kosten für die Beweiserhebung (CHF 30.00) zusammen.