Damit war die Tat für ihn ohne weiteres vermeidbar. Angesichts der in diesem Zustand zurückgelegten Distanz zwischen Domizil und Polizeikontrolle von ca. 7 Kilometern und unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Beschuldigte sein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn führte, rechtfertigt sich in den Augen der Kammer eine leichte Erhöhung gegenüber der Normbusse auf CHF 300.00. Vor dem Hintergrund des sich über 2 Jahre hinziehenden, schleppenden Verfahrensgangs, ist sie indessen wieder zu reduzieren. Die Kammer erachtet letztlich eine Busse von CHF 200.00 als verschuldensangemessen.