Insbesondere an der vorderen linken Seitenscheibe verblieben aber auf ca. 1/3 der Fläche auch nach der Reinigung noch Schneeanhaftungen, welche die Sicht nach links und damit auch in den linken Aussenspiegel beeinträchtigten. Zu beachten ist weiter, dass es für den Beschuldigten ein Leichtes gewesen wäre, die Scheiben mittels des sich im Kofferraum des Fahrzeugs befindlichen Besens zu reinigen. Damit war die Tat für ihn ohne weiteres vermeidbar.