Was die Struktur der Schneeanhaftungen anbelange, deute diese nicht zwingend auf schmelzenden Schnee hin, sondern könne auch von anderen Umständen wie dem Fahrtwind oder Fahrzeugerschütterungen herrühren. Der Beschuldigte habe weiter glaubhaft und detailreich geschildert, wie er die Scheibenwischer betätigt und die vorderen Seitenscheiben heruntergelassen habe, um diese von Schnee zu befreien und die Sicht auf die Seite bzw. die Seitenspiegel sicherzustellen. Auch das Überholmanöver der Polizei habe der Beschuldigte detailliert und nachvollziehbar geschildert.