12. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung führte aus, die von der Vorinstanz zum Schmelzverhalten von Schnee angestellten Überlegungen seien physikalisch nicht überzeugend. Weder Position noch Blasrichtung der Heizung hätten das Schmelzen von Schnee auf den Seitenscheiben begünstigt. Der Effekt der Heizung sei überdies vom Fahrtwind und den offenen Scheiben neutralisiert worden. Was die Struktur der Schneeanhaftungen anbelange, deute diese nicht zwingend auf schmelzenden Schnee hin, sondern könne auch von anderen Umständen wie dem Fahrtwind oder Fahrzeugerschütterungen herrühren.