6 viert werden. Zunächst wiederspiegelten die Bilder bloss den letzten Abschnitt einer nachweislich längeren Fahrt, auf welcher vorgängig bereits ein Grossteil des Schnees weggeschmolzen sei. Aus den Aussagen des Beschuldigten ergebe sich im Weiteren nicht, dass er tatsächlich in den Seitenspiegel habe sehen können. So schildere er das Überholmanöver der Polizei zwar ausführlich, aber ohne «Erwähnung situationsbedingter Details».