Während dieser Zeit habe sich die Temperatur im Innenraum des Fahrzeugs merklich erhöht und so den Schmelzprozess des Schnees eingeleitet. Angesichts der «Heizungsposition» und der «Körperwärme des Beschuldigten» sei es auch erklärbar, dass die Temperatur im vorderen Bereich des Fahrzeugs höher und der Schmelzprozess der Schneeanhaftungen an den vorderen Seitenscheiben entsprechend weiter fortgeschritten sei. Gegen das Herunterlassen der vorderen linken Seitenscheibe spreche sodann die fehlende Ansammlung von Schnee am unteren Fensterrand, welche bei einem solchen Vorgehen normalerweise entstehe.