10.3 Ergänzende Beweisfotos Nachdem am 3. Juni 2016 zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung auf den 10. August 2016 vorgeladen worden war, beantragte die Verteidigung die Edition sämtlicher Original-Fotografien betreffend den Zustand des Fahrzeugs des Beschuldigten am 29. Januar 2015. Die insgesamt 8 Fotos wurden von der Kantonspolizei am 14. Juni 2016 nachgeliefert (pag. 50-57). Der Antrag des Beschuldigten auf Edierung der Originalfotos in digitaler Form wurde indessen abgewiesen (Verfügung vom 16. Juni 2016; pag. 58 f.). Die nachgelieferten Bilder zeigen nebst der linken Fahrzeughälfte (pag.