Er habe sein Fahrzeug damals vor der Losfahrt zwar nicht komplett vom Schnee befreit, die Front- und Rückscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben seien aber weitgehend frei von Schnee und die Durchsicht gut möglich gewesen. Mit Verfügung vom 6. April 2016 hielt die zuständige Staatsanwältin indessen am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland zur Durchführung des Hauptverfahrens (pag. 26). 10.3 Ergänzende Beweisfotos