17) eine Verurteilung wegen Lenkens eines Fahrzeuges in nicht betriebssicherem bzw. nicht vorschriftsgemässem Zustand gemäss Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG, unter Auferlegung einer von ihm als angemessen erachteten Busse von ca. CHF 200.00. Er hielt insbesondere fest, er sei mit der Einstufung des Vorfalls als grobe Verletzung der Verkehrsregeln nicht einverstanden. Er habe sein Fahrzeug damals vor der Losfahrt zwar nicht komplett vom Schnee befreit, die Front- und Rückscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben seien aber weitgehend frei von Schnee und die Durchsicht gut möglich gewesen.