4 gegen ihn Anzeige erstattet werde. Es erfolgte keine Befragung, weder eine informelle, noch eine solche zu Protokoll. Ohne dass dies im Rapport entsprechend erwähnt wäre, machte der Beschuldigte offenbar deshalb keine Aussage, weil er noch ein wenig geschockt war - so jedenfalls seine Aussage in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 75 Z. 3 f.). 10.2 Einsprache gegen den Strafbefehl Erst nachdem ihm mehr als ein Jahr nach dem Vorfall der Strafbefehl zugegangen und er aufgefordert worden war, seine Einsprache zu begründen (pag.