8. Angeklagter Sachverhalt Gemäss Strafbefehl vom 29. Februar 2016, welcher vorliegend gemäss Art. 356 Abs. 1 StPO als Anklageschrift gilt, wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 29. Januar 2015, um ca. 07:05 Uhr in Lyss einen Personenwagen geführt, bei welchem die Scheiben (insbesondere die Scheibe vorne links) zum Teil mit Schnee bedeckt gewesen seien; dadurch habe er eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln begangen (pag. 9 f.).