Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘500.00 und Auslagen von CHF 30.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘530.00. [Zusammensetzung der Auslagen und Gebühren und reduzierte Verfahrenskosten] II. Weiter wird verfügt: 1. Schriftlich zu eröffnen: - den Parteien