2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'500.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12.04.2016 sowie zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mitteland vom 19.09.2016. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 15 Tage festgesetzt. 3 Zur Bezahlung von 2/5 der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10‘779.20, ausmachend CHF 4‘311.70. IV. Weiter wird verfügt: 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von C.________, Fürsprecher D.________, wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: