Im Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 126 Abs. 1 lit. b StPO verfügt: 1. Die Schadenersatzforderung der Zivilklägerin Konkursmasse E.________ sel. wird abgewiesen. 2. Die Genugtuungsforderung der Zivilklägerin Konkursmasse E.________ sel. wird abgewiesen. 3. Für die Zivilklage werden keine separaten Verfahrens- oder Parteikosten ausgeschieden. 87 B. C.________ I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 17. November 2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als a. C.________ freigesprochen wurde: