1. Zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 1‘200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung von 1/5 der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10‘779.20, ausmachend CHF 2‘155.85. 85 IV. Weiter wird verfügt: 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Fürsprecher B.________, wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: 1.1. Erste Instanz