_ wird für den auf die Schuldsprüche entfallenden Teil (2/5) eine amtliche Entschädigung von CHF 4‘561.50 (inkl. Auslagen und MwSt.) vom Kanton Bern ausgerichtet. C.________ hat dem Kanton Bern die auf die Schuldsprüche entfallende Entschädigung von 2/5, ausmachend CHF 4‘561.50 zurückzuzahlen und Fürsprecher D.________ 2/5 der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1‘112.40 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Fürsprecher D.__