18. Entschädigung des amtlichen Verteidigers Fürsprecher D.________ 18.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von C.________ vor erster Instanz durch Fürsprecher D.________ wird aufgrund der erstinstanzlich eingereichten und als angemessen erachteten Kostennote festgesetzt (pag. 962 ff., 971). Davon entfallen 2/5 auf die Schuldsprüche und 3/5 auf den Freispruch. Fürsprecher D.________ wird für den auf die Schuldsprüche entfallenden Teil (2/5) eine amtliche Entschädigung von CHF 4‘561.50 (inkl. Auslagen und MwSt.) vom Kanton Bern ausgerichtet.