_ wird für den auf die Schuldsprüche entfallenden Teil (1/5) eine amtliche Entschädigung von CHF 2‘622.45 (inkl. Auslagen und MwSt.) vom Kanton Bern ausgerichtet. A.________ hat dem Kanton Bern die auf die Schuldsprüche entfallende Entschädigung von 1/5, ausmachend CHF 2‘622.45 zurückzuzahlen und Fürsprecher B.________ 1/5 der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar ausmachend CHF 634.50 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Fürsprecher B.__