17. Entschädigung des amtlichen Verteidigers Fürsprecher B.________ 17.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ vor erster Instanz durch Fürsprecher B.________ wird aufgrund der erstinstanzlich eingereichten und als angemessen erachteten Kostennote festgesetzt (pag. 958 ff., 965, 1430). Davon entfallen 1/5 auf die Schuldsprüche und 4/5 auf den Freispruch. Fürsprecher B.________ wird für den auf die Schuldsprüche entfallenden Teil (1/5) eine amtliche Entschädigung von CHF 2‘622.45 (inkl. Auslagen und MwSt.) vom Kanton Bern ausgerichtet.