15. Schadenersatz- und Genugtuungsforderung Die Konkursmasse E.________ sel. ist von Gesetzes wegen in die Ansprüche des inzwischen verstorbenen Straf- und Zivilklägers E.________ sel. eingetreten und hat als Zivilklägerin in diesem Verfahren seine Rechtsnachfolge angetreten (vgl. vorangehend Ziff. I.2.). Die Konkursmasse hat oberinstanzlich einen Schadenersatz im Umfang von CHF 150.00 zuzüglich Zins und eine Genugtuung von CHF 500.00 zuzüglich Zins geltend gemacht (pag.1255 f., 1354). Aufgrund des oberinstanzlich erfolgten Freispruchs von A.________ und C.________ vom Vorwurf des Raubes wird die Zivilklage abgewiesen (Art.