C.________ ist zu einer Freiheitsstrafe von 130 Tagen zu verurteilen, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. April 2016. 14.2 Übertretungen Die 13 geringfügigen Diebstähle, der Konsum von Heroin, Kokain und Dormicum sowie die sechs Widerhandlungen gegen das Persönenbeförderungsgesetz sind Übertretungen und entsprechend mit Busse zu ahnden. Gemäss Strafregisterauszug vom 18. März 2019 (pag. 1369 ff.) liegen beim Beschuldigten zwei gleichartige Vorstrafen vor, welche im Rahmen der Zusatzstrafenbildung zu berücksichtigen sind: