Weitere Urteile nach dem 17. November 2016 Die Vorinstanz fällte ihr Urteil am 17. November 2016. Dieses Urteil gilt somit als Ersturteil. C.________ wurde zu einer Freiheitsstrafe und einer Übertretungsbusse verurteilt. Sowohl die Freiheitsstrafe (Zusatz zum Urteil vom 12. April 2016) als auch die Busse (Zusatz zum Urteil vom 12. April 2016 und vom 19. September 2016) ergingen als Zusatzstrafen. Seither ist der Beschuldigte 10-mal erneut verurteilt worden (vgl. Strafregisterauszug vom 18. März 2019, pag. 1369 ff.).