Wenn die vier Hausfriedensbrüche aus dem Urteil vom 12. April 2016 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit den neuen Delikten zusammen beurteilt worden wären, hätte dies nach Ansicht der Kammer eine asperierte Straferhöhung um 15 Tage Freiheitsstrafe ergeben, somit eine Gesamtstrafe von 165 Tagen Freiheitsstrafe. Davon abzuziehen ist nun die ursprüngliche Freiheitsstrafe von 35 Tagen, womit im Ergebnis eine Freiheitsstrafe von 130 Tage verbleibt. Damit ist C.________ zu einer Freiheitsstrafe von 130 Tagen zu verurteilen, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. April 2016. b) Weitere Urteile nach dem 17. November 2016