Sämtliche im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Verbrechen und Vergehen fanden vor der Verurteilung vom 12.04.2016 statt. Somit ist insgesamt im vorliegenden Verfahren eine vollumfängliche Zusatzstrafe zum Urteil vom 12.04.2016 auszufällen. Wenn die vier Hausfriedensbrüche aus dem Urteil vom 12. April 2016 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit den neuen Delikten zusammen beurteilt worden wären, hätte dies nach Ansicht der Kammer eine asperierte Straferhöhung um 15 Tage Freiheitsstrafe ergeben, somit eine Gesamtstrafe von 165 Tagen Freiheitsstrafe.