77 Hausfriedensbrüche mit einer Freiheitsstrafe von 35 Tagen bestraft (pag. 888 und edierte Vorakten). Am 19.09.2016 erfolgte eine Verurteilung wegen Hausfriedensbrüchen und Widerhandlungen gegen das BetmG zu einer Geldstrafe. Beide Urteile sind rechtskräftig. Betreffend Verbrechen und Vergehen ist lediglich im Urteil vom 12.04.2016 eine gleichartige Strafe zum vorliegenden Urteil ausgesprochen worden. Sämtliche im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Verbrechen und Vergehen fanden vor der Verurteilung vom 12.04.2016 statt.