Laut seinem Hausarzt ist der Beschuldigte wegen seinen Schlafstörungen und seiner Drogensucht in medikamentöser Behandlung, die Therapie zeige einen guten Verlauf. Weiter habe sich der Beschuldigte um einen Therapieplatz in der Suchtklinik L.________ bemüht, wo er nun auf der Warteliste sei (pag. 1414). An der Berufungsverhandlung bestätigte C.________ diesen Verlauf und führte aus, am Telefon habe die Klinik ihm einen Platz in 2-3 Wochen in Aussicht gestellt. Er ergänzte, nach L.________ würde er gerne noch eine Therapie in der AD.________ in Anspruch nehmen (pag.