Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) vom 19. Juni 2015 (per 1. Juli .2015) sehen für den Referenzsachverhalt eines Täters, der mit 10-15 Gramm Heroin- oder Kokaingemisch handelt, eine Referenzstrafe von 60-90 Strafeinheiten vor. Für 40-100 Tabletten Ecstasy/Rohypnol ist eine Referenzstrafe von 10-30 Strafeinheiten vorgesehen.